Instrumentalunterricht MuG

Instrumentalunterricht am Musischen Zweig

Das Musische Gymnasium setzt das Erlernen eines Pflichtinstruments voraus. Dieses ist in der Stundentafel (Stundenplan) mit einer Schulstunde als Pflichtfach vorgegeben. (GSO § 15 Abs. 1, Anlage 1, Abschnitt D.)

 

Bitte beachten Sie: Die Schule kann Schülerinnen und Schüler zu einem bestimmten Instrument nur im Rahmen der vorhandenen Lehrerkapazitäten zulassen. Dabei ist davon auszugehen, dass die Schule in der Regel nur für solche Instrumente, die über einen längeren Zeitraum von einer größeren Anzahl von Schülern gewählt werden, Instrumentalunterricht anbieten kann.

Die Wahl eines bestimmten Instruments begründet keinen Anspruch auf kostenlosen Unterricht in diesem Instrument.

Die Bewertung und Benotung der Schülerleistungen im Instrumentalunterricht erfolgt ausschließlich durch die Musiklehrkräfte des Gymnasiums.

Hier finden Sie unser aktuelles Anmeldeformular

Eine Befreiung vom (schulischen) Instrumentalunterricht ist möglich, wenn die Schülerin bzw. der Schüler besonders qualifizierten außerschulischen Instrumentalunterricht erhält (Privatunterricht).

Bei außerschulischem Instrumentalunterricht ist zu berücksichtigen, dass der Unterricht während der gesamten Schullaufbahn auf privater Basis organisiert und finanziert werden muss.

hier geht es zum Antrag auf Privatunterricht

Die Beschaffung des jeweiligen Instruments erfolgt durch die Eltern und sollte vor Schuljahresbeginn organisiert sein. Bitte informieren Sie sich eingehend, welche Kosten jeweils auf Sie zukommen.

In begrenztem Umfang kann die Schule Leihinstrumente zur Verfügung stellen. Bitte fragen Sie hier beim Fachschaftsleiter nach.

Zusatzinformation für Klavier: Ein Stage-Piano/Keyboard stellt mit seinem starren Klang nur eine Übergangslösung zu einem richtigen Klavier dar, weil damit ein differenzierter Anschlag nicht erlernt werden kann.

Auf rechtzeitigen Antrag zu Beginn des 2. Schulhalbjahres ist ein Wechsel des gewählten Vorspielinstruments jeweils zum neuen Schuljahr möglich. Um die Zulassung für das neue Instrument zu bekommen, müssen in einer Prüfung Kenntnisse nachgewiesen werden, die denen eines seit der 5. Jahrgangsstufe erlernten Instruments entsprechen.

Grundsätzliches zum Üben

Sehr wichtig ist die kontinuierliche Arbeit am Instrument, da nur so Fortschritte erzielt werden, die dem Kind Spaß machen und den Anforderungen der Schule gerecht werden.